Bürgerbeteiligung - Die Stadtverwaltung auf außergewöhnlichen Wegen
Bürgerbeteiligung meint eine Beteiligung der Bürger, die über die Wahl von politischen Vertretern in Parlamente hinausgeht. In der Regel wird der Begriff auf Beteiligung an Entscheidungen der Kommunalpolitik bezogen.
Auf Bundesebene wird die Bürgerbeteiligung an der Bauleitplanung im Baugesetzbuch (BauGB, § 3) geregelt. Dort ist eine zweistufige Bürgerbeteiligung vorgesehen. Sie wird unterteilt in eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, bei der häufig öffentliche Veranstaltungen zur Bürgerinformation durchgeführt werden, und eine öffentliche Auslegung. Diese öffentliche Auslegung ist der letzte Schritt vor dem Stadtratsbeschluss.
In der freiwilligen Bürgerbeteiligung ist in Deutschland vor allem auf kommunaler Ebene eine Vielzahl an Formen zu beobachten, die von der einfachen Bürgerversammlung über moderierte Veranstaltungen wie z.B. die Zukunftswerkstatt bis hin zu aufwendigen Beteiligungsverfahren wie die Lokale Agenda 21. Die freiwillige Bürgerbeteiligung richtet sich in der Praxis auf alle denkbaren kommunalpolitischen Themen. Dies reicht von der Beteiligung an den wichtigsten kommunalen Plänen wie Flächennutzungsplan bis hin zu einzelnen Bauprojekten oder Aktivitäten zum Umweltschutz.
Die Stadt Aschaffenburg praktiziert seit 2000 mit einer Reihe von Projekten beispielhaft angewandte und moderne Bürgerbeteiligung.