Die Sitzungen von Stadtrat und Ausschüssen sind grundsätzlich
öffentlich. Jedermann kann daran teilnehmen. Die
Sitzungstermine
werden in der Tagespresse bekanntgegeben im amtlichen Teil. In einem
- meist an die öffentliche Sitzung anschließenden - nichtöffentlichen
Teil werden Angelegenheiten behandelt, die Personalfragen und Grundstücksangelegenheiten
betreffen, Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit erfordern
oder schutzwürdige Interessen Dritter berühren, ferner Gegenstände,
die aufgrund allgemeiner Gesetze nichtöffentlich behandelt werden
müssen. Dies regelt § 19 der Geschäftsordnung des Stadtrats.