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In den vergangenen Monaten und Jahren ist viel über Zivil- und Katatstrophenschutz geredet worden und es vergeht auch kaum ein Tag, an dem die Nachrichtensendungen nicht über eine Katastrophe berichten. Katastrophenschutz und Zivilschutz sind nicht identisch.
Zivilschutz
Gesetzliche Definition "Zivilschutz ist die Sammelbezeichnung für öffentliche und private Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung in einem Verteidigungsfall. Aufgabe des Zivilschutzes ist es, durch nichtmilitärische Maßnahmen die Bevölkerung, ihre Wohnungen und Arbeitsstätten, lebens- und verteidigungswichtige zivile Dienststellen, Betriebe, Einrichtungen und Anlagen sowie das Kulturgut vor Kriegseinwirkungen zu schützen und deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern" (§ 1 Zivilschutzgesetz).
Nach der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland ist für die Gesetzgebung im Bereich des Zivilschutzes der Bund zuständig. Der Gesetzesvollzug erfolgt aber überwiegend durch die Bundesländer. Die Aufgaben des Bundes werden vom Bundesministerium des Inneren (BMI), von anderen Ministerien im Rahmen ihrer Zuständigkeiten, vom Bundesverwaltungsamt und vom Technischen Hilfswerk (THW) wahrgenommen. Der Zivilschutz umfasst alle Lebensbereiche und darf nicht nur als rein staatliche Aufgabe verstanden werden. Er wird immer auch auf die Hilfe und die Initiative des Einzelnen angewiesen sein.
Zum Zivilschutz gehören folgende Aufgaben:
- Selbstschutz
Unterrichtung und Ausbildung der Bevölkerung im Selbstschutz. Wie kann ich helfen? Was kann ich tun? Wie soll ich mich verhalten? Wo kann ich mich hinwenden?
- Warnung der Bevölkerung
- Schutzbauten
- Aufenthaltsregelung
Ein fluchtartiger Aufbruch breiter Bevölkerungskreise mit dem Ziel, in einem vermeintlich weniger gefährdeten Bereich Sicherheit zu finden, hätte verhängnisvolle Auswirkungen. Die Menschen wären möglicherweise nur schwer von Hilfsorganisationen zu versorgen. Um im Interesse der Bevölkerung solche Probleme von vornherein möglichst zu vermeiden, gilt für die Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland der Grundsatz ”Bleib zu Hause”.
- Die Hilfskräfte des Katastrophenschutzes werden eingebunden.
- medizinische Versorgung von Verletzten und Erkrankten
- Schutz von Kulturgut
Unter dem Einfluss der Schäden, die während des Zweiten Weltkrieges auch zahlreiche Kulturgüter betrafen, wurde am 14. Mai 1954 das Haager Abkommen (Den Haag) für den Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten verabschiedet. Der Zivilschutz sorgt für die Sicherungsverfilmung von Archiv- und Bibliotheksgut, für die Kennzeichnung von Baudenkmälern und für Fotodokumentation.
Katastrophenschutz Jeder von uns kann von Großbränden, Unwettern, Chemieunfällen, Stromausfall (Energieausfall) oder anderen plötzlich auftretenden Gefahren betroffen sein.
Gesetzliche Definition "Eine Katastrophe ist ein Geschehen, bei dem Leben oder Gesundheit einer Vielzahl von Menschen oder die natürlichen Lebensgrundlagen oder bedeutende Sachwerte in ungewöhnlichem Ausmaß gefährdet oder geschädigt werden und die Gefahr nur abgewehrt oder die Störung nur unterbunden und beseitigt werden kann, wenn unter Leitung der Katastrophenschutzbehörde die im Katastrophenschutz mitwirkenden Behörden, Dienststellen, Organisationen und die eingesetzten Kräfte zusammenwirken" (Art. 2 Bay. Katastrophenschutzgesetz).
Das Bayerische Katastrophenschutzgesetz regelt die Aufgaben und Befugnisse der Behörden im Katastrophenfall. Es verpflichtet staatliche Behörden, alle Kommunen und weitere Institutionen in Bayern zur Hilfe. Insbesondere ist diese Hilfe zu leisten von der Polizei, den Feuerwehren, den freiwilligen Hilfsorganisationen und den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege. Ferner leisten auch Kräfte des Bundes und anderer Länder Katastrophenhilfe. Sogar Privatpersonen können zu Dienst-, Sach- und Werkleistungen herangezogen werden.
Katastrophenschutz der Stadt Aschaffenburg Die Hilfsorganisationen stehen zur alltäglichen Hilfeleistung bereit und sind mit ihren zahlreichen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern die tragenden Elemente des Katastrophenschutzes.Die Katastrophenschutzbehörde der Stadt Aschaffenburg ist die Feuerwehr. Sie hat die Aufgabe, Katastrophenschutz- sowie Alarm- und Einsatzpläne aufzustellen, die Katastropheneinsatzleitung zu regeln, eine rasche Alarmierung sicherzustellen, die notwendige Ausstattung für die Einsatzleitung bereitzuhalten sowie in angemessenem Umfang Katastrophenschutzübungen durchzuführen.
Die Einsatzleitung bei Katastrophen im Gebiet der Stadt Aschaffenburg ist gem. Art. 5 Bay. Katastrophenschutzgesetz der Führungsgruppe Katastrophenschutz übertragen. Diese übt bei Katastrophen die der Stadt Aschaffenburg zustehenden Befugnisse nach dem Bay. Katastrophenschutzgesetz und anderen Rechtsvorschriften aus. Sie kann im Bedarfsfall auch bei größeren Schadensereignissen unterhalb der Katastrophenschwelle i.S. von Art. 15 BayKSG einberufen werden.
Die Führungsgruppe Katastrophenschutz Dr. Meinhard Gruber, Leiter Karl Georg Kolb, 1. Vertreter Bruno Geißel, 2. Vertreter Andreas Seifried, 3. Vertreter Dieter Schwab, 4. Vertreter Stefan Jäger, Mitglied Lothar Hinzer, Mitglied Marc Busse, Mitglied Hans-Otto Dölger, Mitglied Joachim Hoos, Mitglied
Bürgertelefon (nur im Katastrophenfall erreichbar!) Im Katastrophenfall wird bei der Stadt Aschaffenburg unter der Rufnummer 06021-330 660 ein Bürgertelefon eingerichtet.
Warnung der Bevölkerung bei Katastrophen Sicher kennen Sie die alltäglichen Warninformationen in den Medien, seien es Verkehrsmeldungen oder Wetterberichte. Aber auch bei Katastrophen erfolgen Warnhinweise für die Bevölkerung. Als Medien dafür werden Rundfunk und Fernsehen sowie das Internet genutzt. Örtlich können auch Lautsprecherdurchsagen erfolgen.
Im Falle einer Katastrophe sollten Sie
- Ruhe bewahren
- Türen und Fenster schließen
- Radio oder Fernsehen einschalten
- Informieren Sie die Nachbarn
- Wählen Sie nur im Notfall Telefon: 110 oder 112
HF-Sendefrequenzen für Aschaffenburg Bayern 5-aktuell UKW 106,4 MHz Bayern 3 UKW 93,4 MHz Antenne Bayern UKW 103,0 MHz HR 1 UKW 94,4 MHz, 88,1 MHz Radio Primavera UKW 100,4 MHz
Hinweise im Internet auch unter www.aschaffenburg.de
Verhaltenshinweise bei Hochwasser Hochwasser ist in den vergangenen Jahren zum Dauerthema geworden.
- Bei Hochwasser sollten Sie regelmäßig Wettermeldungen und Hochwasserwarnungen verfolgen.
- Halten Sie Taschenlampen und Kerzen bereit, da im Hochwasserfall häufig die Stromversorgung unterbrochen ist.
- Wichtig ist ein ausreichender Vorrat an Sandsäcken. Die Feuerwehr hat immer einen solchen Vorrat an Sandsäcken auf Lager. So können Sandsäcke im Bedarfsfall bei der Feuerwehr abgeholt werden. Ebenso sinnvoll ist es, vorgefertigte Klappen und Bretter für das Abdichten von Wandöffnungen bereit zu halten.
- Meiden Sie Uferbereiche
- Beachten Sie die Absperrungen durch die Stadt Aschaffenburg.
- Hochwasserführende Gewässer sollten nicht mit Booten befahren werden.
- Meiden Sie mit dem Auto überflutete und teilüberflutete Straßen, auch wenn noch keine Absperrung erfolgt ist.
- Benachrichtigen Sie bei Austritt von Heizöl die Feuerwehr.
Hier finden Sie aktuelle Meldungen über:
Wasserstände
aktuelle Wetterlage
Waldbrandgefahr
Tipps und Ratschläge zur Vogelgrippe Bislang ist in und um Aschaffenburg kein Fall von Vogelgrippe bekannt geworden. Allerdings sind die Behörden der Stadt Aschaffenburg für einen Fall des Auftretensvorbereitet.
In jedem Fall gilt es folgende Richtlinien und Ratschläge zu berücksichtig
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Alle Bürger, die Geflügel halten, sind verpflichtet, dies bei den zuständigen Stellen zu melden. Einzige Ausnahme sind Taubenhalter.
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Aufgrund der Verordnung zur Aufstallung des Geflügels zum Schutz vor der Klassischen Geflügelpest (Geflügel-Aufstallungsverordnung) vom 9.5.2006 hat die Stadt Aschaffenburg mit Allgemeinverfügung vom 15.5.2006 das Aufstallungsgebot für Geflügel aufgehoben. Die Pflichten für die Geflügelhalter ergeben sich aus dieser Allgemeinverfügung. Die amtliche Bekanntmachung dazu finden Sie hier
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Es gilt die Empfehlung, dass wild lebendes Wassergeflügel vorsichtshalber nicht gefüttert werden darf.
Was soll ein Bürger tun, der einen toten Vogel findet?
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Bei gehäuftem Auftreten von toten Vögeln soll das Veterinäramt oder die Feuerwehr verständigt werden. Gleiches gilt für totes Wassergeflügel sowie für tote Greifvögel.
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Bei einem einzelnen gefundenen toten Vogel ist keine Benachrichtigung der zuständigen Behörden notwendig. Das tote Tier kann mittels Gummihandschuhen in eine Plastiktüte gesteckt und über die Restmülltonne entsorgt werden.
Für Fachfragen erteilt das Veterinäramt des Landratsamt Aschaffenburg (Tel. 0 6021 / 30 98 309) Auskünfte
Weitere Informationen zur Vogelgrippe erhalten Sie hier:
Notfallfax Für Sprach- und Hörbehinderte steht ein Notfallfax zur Verfügung. Sollten Sie Hilfe brauchen, kann das Notfallfax in Stadt und Landkreis Aschaffenburg direkt über die Faxnummer 06021/4534946 an die Feuerwehreinsatzzentrale in Aschaffenburg gesandt werden.
Das Notfallfax finden Sie hier.
Hilfreiche Links zum Thema
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