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Wichtiges
zur Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht
Die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) in Köln kann, auf Antrag
eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht erteilen. Voraussetzungen
sind
- das Bereithalten von Rundfunkgeräten und
- die Erfüllung bestimmter Befreiungskriterien.
Das Bürgerservicebüro hält für Sie entsprechende
Anträge bereit und ist Ihnen beim Ausfüllen der Anträge
gerne behilflich.
Weitere
Informationen
Weitere Informationen zur Rundfunkgebührenpflicht und –befreiung
erhalten Sie bei der Gebühreneinzugszentrale
(GEZ).
Ihr Servicepartner:
Bürgerservicebüro
der Stadt Aschaffenburg
Dalbergstraße 15 (Erdgeschoss)
63739 Aschaffenburg
Tel.: 06021 / 330 555
Fax: 06021 / 330 550
E-Mail: Buergerservice@aschaffenburg.de
Die Servicemitarbeiter/innen des
Bürgerservicebüros stehen Ihnen gerne zur Verfügung.
Öffnungszeiten
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Montag, Mittwoch, Freitag
8:00 - 14:00 Uhr
Dienstag, Donnerstag
8:00 – 19:00 Uhr
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