Bürgerservicebüro

 
 

Befreiung von den Rundfunkgebühren

 

Wichtiges zur Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht 
Die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) in Köln kann, auf Antrag eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht erteilen. Voraussetzungen sind

  • das Bereithalten von Rundfunkgeräten und
  • die Erfüllung bestimmter Befreiungskriterien.

Das Bürgerservicebüro hält für Sie entsprechende Anträge bereit und ist Ihnen beim Ausfüllen der Anträge gerne behilflich.

Weitere Informationen 
Weitere Informationen zur Rundfunkgebührenpflicht und –befreiung erhalten Sie bei der Gebühreneinzugszentrale (GEZ).

Ihr Servicepartner:

Bürgerservicebüro der Stadt Aschaffenburg

Dalbergstraße 15 (Erdgeschoss)
63739 Aschaffenburg
Tel.: 06021 / 330 555
Fax: 06021 / 330 550
E-Mail: Buergerservice@aschaffenburg.de Schreiben Sie eine E-Mail

Die Servicemitarbeiter/innen des Bürgerservicebüros stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Öffnungszeiten


Montag, Mittwoch, Freitag
8:00 - 14:00 Uhr

Dienstag, Donnerstag
8:00 – 19:00 Uhr

 

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