Bürgerservicebüro

 
 

Hundesteuer

 

Meldepflichten 
In Aschaffenburg gilt für die Erhebung der Hundesteuer die Satzung für die Erhebung der Hundesteuer. Sie enthält eine Reihe von Bestimmungen, die von allen Hundehaltern zu beachten sind.

Ein Hundehalter ist verpflichtet, einen Hund unverzüglich an, bzw. abzumelden.

Änderungen der Anschrift oder des Namens bitten wir ebenfalls unverzüglich mitzuteilen.

Steuersatz  
Die Hundesteuer beträgt in Aschaffenburg einheitlich für jeden gehaltenen Hund jährlich 40,00 Euro.

Ansprechpartner  
Sie können Ihren Hund bei folgenden Stellen an-, ab- oder ummelden:

  • Stadtkämmerei, Sachgebiet Steuern, Rathaus, Dalbergstr. 15, 4. Stock, Zimmer-Nr. 419, Tel. 330 1417, Sachbearbeiterin: Frau Winkler
  • Bürgerservicebüro der Stadt Aschaffenburg, Rathaus, Dalberstraße 15, Erdgeschoss

Formulare 
Hier erhalten Sie die entsprechenden Formulare zur An- oder Abmeldung Ihres Hundes. Für die Ummeldung (bei Adress- oder Namensänderung) genügt eine formlose Mitteilung an Ihren Ansprechpartner.

Ihr Servicepartner:

Bürgerservicebüro der Stadt Aschaffenburg

Dalbergstraße 15 (Erdgeschoss)
63739 Aschaffenburg
Tel.: 06021 / 330 555
Fax: 06021 / 330 550
E-Mail: Buergerservice@aschaffenburg.de Schreiben Sie eine E-Mail

Die Servicemitarbeiter/innen des Bürgerservicebüros stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Öffnungszeiten


Montag, Mittwoch, Freitag
8:00 - 14:00 Uhr

Dienstag, Donnerstag
8:00 – 19:00 Uhr

 

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