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Meldepflichten In Aschaffenburg gilt für die Erhebung der Hundesteuer die Satzung für die Erhebung der Hundesteuer. Sie enthält eine Reihe von Bestimmungen, die von allen Hundehaltern zu beachten sind.
Ein Hundehalter ist verpflichtet, einen Hund unverzüglich an, bzw. abzumelden.
Änderungen der Anschrift oder des Namens bitten wir ebenfalls unverzüglich mitzuteilen.
Steuersatz Die Hundesteuer beträgt in Aschaffenburg einheitlich für jeden gehaltenen Hund jährlich 40,00 Euro.
Ansprechpartner Sie können Ihren Hund bei folgenden Stellen an-, ab- oder ummelden:
- Stadtkämmerei, Sachgebiet Steuern, Rathaus, Dalbergstr. 15, 4. Stock, Zimmer-Nr. 419, Tel. 330 1417, Sachbearbeiterin: Frau Winkler
- Bürgerservicebüro der Stadt Aschaffenburg, Rathaus, Dalberstraße 15, Erdgeschoss
Formulare Hier erhalten Sie die entsprechenden Formulare zur An- oder Abmeldung Ihres Hundes. Für die Ummeldung (bei Adress- oder Namensänderung) genügt eine formlose Mitteilung an Ihren Ansprechpartner.
Ihr Servicepartner:
Bürgerservicebüro
der Stadt Aschaffenburg
Dalbergstraße 15 (Erdgeschoss)
63739 Aschaffenburg
Tel.: 06021 / 330 555
Fax: 06021 / 330 550
E-Mail: Buergerservice@aschaffenburg.de
Die Servicemitarbeiter/innen des
Bürgerservicebüros stehen Ihnen gerne zur Verfügung.
Öffnungszeiten
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Montag, Mittwoch, Freitag
8:00 - 14:00 Uhr
Dienstag, Donnerstag
8:00 – 19:00 Uhr
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